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Die Scheidung ist auch mit einem Preisschild verbunden

Scheidungskosten

Vergleichbar mit einer Hochzeit, ist auch eine Scheidung nicht für umsonst zu haben. Während sich die Eltern des Paares oftmals an den Hochzeitskosten beteiligen, sind bei der Scheidungen die ehemaligen Eheleute vielfach auf sich alleine gestellt. Grundsätzlich teilen sich die Scheidungskosten hierbei wie folgt auf. Beide Parteien müssen für die Gerichtskosten zu jeweils 50 % aufkommen.

Die Kosten für den eigenen Anwalt werden dagegen gänzlich von der Person getragen, die den Rechtsbeistand beauftragt hat. In Deutschland wird zudem darauf verzichtet, einen Schuldigen an der Trennung zu benennen. Das bedeutet, dass nach einem Seitensprung oder anderen Trennungsgründen der Verursacher der Scheidung nicht automatisch die Anwaltskosten des ehemaligen Ehepartners tragen muss. Mehr zu dem Thema kann unter: https://verbraucher-fragen.com/viewtopic.php?f=9&t=72&p=150#p150 nachgelesen werden.

Einvernehmliche Scheidungen helfen die Kosten zu reduzieren

Um die Kosten, die im Rahmen einer Scheidung entstehen, möglichst niedrig zu halten, ist die einvernehmliche Scheidung der beste Weg.

Wie der Name aussagt, ist sich das getrennte Ehepaar einig über die Absicht, das Ende der Ehe mit einer Scheidung zu besiegeln.

Da sich daraus kein Streitpunkt ergibt, ist es möglich anstelle von zwei Anwälten einen gemeinsamen Rechtsbeistand zu beauftragen. Hierfür muss jedoch wirklich Einigkeit über das weitere Vorgehen vorhanden sein. Erhält der Anwalt Hinweise darauf, dass es sich nicht um eine einvernehmliche Scheidung handelt, können nicht die Interessen beider Mandanten gewahrt bleiben und dieser Weg verschließt sich wieder.

Mögliche Streitpunkte sollten vorab beigelegt werden

Je mehr sich der Anwalt als Mediator zwischen den ehemaligen Partnern betätigen muss, umso höher steigen die Kosten. Es ist daher hilfreich, alle Streitpunkte schon im Vorfeld zu klären. Dazu gehört unter anderem die Aufteilung des Hausrats. Am einfachsten ist es, den kompletten Hausrat aufzulisten und gemeinsam zu überlegen, welche Aufteilung angemessen wären. Deutlich emotionaler sind Themen wie die Aufteilung von Werten wie Ersparnisse oder Immobilien. Ist ein Neuanfang gewünscht, kann auch ein Verkauf einer Immobilie mit der Aufteilung des Erlöses in Betracht kommen. Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, sollte auch die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts besprochen worden.

Pünktlichkeit ist ein wichtiger Faktor für eine günstige Scheidung

Sind Anwalts- oder Gerichtstermine vereinbart worden, kann es teuer werden, diese Termine einfach verstreichen zu lassen. Auch auf Zeit zu spielen und sich der Scheidung durch eine Verzögerungstaktik zu entziehen, kann im Rückblick eine sehr kostspielige Lektion beinhalten. Am günstigsten sind daher immer Scheidungen, die keine Zeitverzögerungen mit sich bringen. Je mehr Klärungsbedarf besteht oder sich einer der Partner wehrt geschieden zu werden, umso kostspieliger wird es für beide Parteien. Die Scheidungskosten im Hinterkopf zu behalten, kann dazu beitragen, nicht freiwillig in diese Kostenfalle zu tappen und die Scheidung lieber zügig über die Bühne zu bringen.

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